Herr Baumgarf reflektiert die Vorschläge der deutschen Bundesregierung zur Einführung einer Fettsteuer auf Süßigkeiten und Knabbereien und liefert auch gleich ein paar zusätzliche Ideen für neue, kreative Einkunftsquellen des Staates.
Zitat aus der Netzeitung:
„Mit einer «Fett-Steuer» auf ungesunde Lebensmittel und mehr Sportunterricht wollen Politiker und Mediziner dem Übergewicht vieler Deutscher zu Leibe rücken. „
Zuerst eine formulierungstechnische Frage: Steuer auf mehr Sportunterricht? Ist das nicht ein bisschen kontraproduktiv?
Aber zurück zum Ernst der Lage: Was nun, wenn ich die Süßigkeiten nicht für mich selbst kaufe, sondern für meine Neffinnen und Nichteriche? Kann ich die Fettsteuer dann weiterverrechnen? Führe ich parallel zum eventuell vorhandenen neffigen Sparbuch (Haben) ein nichtiges Fettsteuerkonto (Soll)? Und ist eine Saldierung der beiden Konten vor Weihnachten erlaubt?
Könnte man nicht auch andenken, für erfolgte Gegeninitiativen, beispielsweise regelmäßig in Anspruch genommene Mitgliedschaften in Fitnessclubs, eine Fettsteuerabzugsberechtigung einzuführen?
„Hiermit bestätigen wir, dass Herr Notausgang aufgrund seiner löblichen körperlichen Ertüchtigung für das Monat 5/2007 fettsteuerabzugsberechtigt ist. Dies gilt als Bescheinigung und Beilage zum Formular fett16. Bezahlte Fettsteuern sind demnach für das genannte Monat im Zuge des Voranmeldungsverfahrens ausdrücklich abzugsberechtigt.
Dazu sind Belege erforderlich, auf denen bezahlte Fettsteuer separat ausgewiesen ist; diese sind dem Formular fett16 anzuschließen.“
oder auch
„Ich bestätige hiermit, dass mein Mann jeden Abend vier Stunden joggen geht. Zumindest behauptet er das, wenn er das Haus verlässt.“