Gerade setze ich geistig zu einem wohlformulierten Schreiben an den Fertiglaberllieferanten Nr. 1 im Ösiland an, weil ich mich zum x-ten Mal ärgere über
- a-tens: Die ebenso gedankenlose wie beharrliche Angewohnheit des Drive-In-Schalters, mir in meinen papierenen Junkfood-Sack genau eine Serviette zu geben, nämlich jene, mit der die Pommes eingewickelt sind. Diese Serviette ist einer späteren bestimmungsgemäßen Verwendung von Natur aus abhold. Nicht dass ich die perfekt wasser- und saucenabweisenden Servietten dieses Restaurants zu meiner Nummer Eins in Sachen Mäulchen- und Pfotenreinigung erklärt hätte, aber sie sind immer noch besser als gar keine.
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b-tens: Die schon sprichwörtliche Diskrepanz zwischen dem anschmachtungswürdigen Sollzustand des Produktes (as seen there) und dem jämmerlichen Istzustand, as seen here:
Über diese Diskrepanz wundert sich wohl kein Mensch mehr wirklich, aber ich persönlich möchte bei aller Bescheidenheit bitte Tomate und Salat in meinem Laberl haben, wo doch Tomate und Salat sogar Namensbestandteil des Produktes sind, wenn auch in verschleiernder Initialform (“TS”).
Was ich nicht möchte, ist Stückchen von Fitzelchen von der Tomatenoberseite mit der Stielvertiefung, und ich möchte auch nicht elf Stück durchscheinende, labbrige Salatstreifen, deren Identität ich nur daran erkenne, dass sie weder Zwiebelstücke noch Tomaten sind. Das wäre dann nämlich ein Burger namens ‘SVFVTOS(mdSV)&11DLS’. Und den hab ich, trotz gelegentlicher geistiger Verwirrung, sicher nicht bestellt.
Im Begriff, meinem Ärger Luft zu machen, durchforste ich die entsprechende Website und finde in den dortigen Website-Bedingungen natürlich in erster Linie Copyright-Hinweise in nicht unerheblicher Anzahl sowie die vollmundige Ankündigung von einschränkungslosem Durchsetzen des Schutzes der eigenen Schutzrechte.
Darüber hinaus jedoch steht im Punkt III./4. ein Absatz, den hier exakt wiederzugeben mir laut diesen Bedingungen ebenfalls nicht gestattet ist, der aber im Großen und Ganzen besagt, dass erstens alles, was ich an den Schachtelwirt leichten Sinnes maile oder ihm gutmütigerweise sonstwie mitteile, nicht vertraulich behandelt wird; so weit, so unspektaktulär.
Bemerkenswerterweise steht da aber auch, dass biddezwotens der Inhalt solcher Mitteilungen ratzfatz zum geistigen Eigentum des Empfängers wird. Das betrifft auch Ideen, Konzepte, etc., die mit diesen Nachrichten daherkommen. Der Empfänger darf sich sodann in uneingeschränkter Weise an meiner spontanen Weisheitseruption ergötzen, indem er sie vervielfältigt, veröffentlicht, wiedergibt oder bereitstellt, oder auf ihrer Basis Produkte entwickelt, herstellt oder vertreibt, oder was ihm sonst noch dazu einfällt.
Das erregt mein missfälliges Erstaunen samt entsprechender augenbraueninvolvierender Mimik. Dagegen waren die Alchimisten oder gar der alte Zeus himself hinsichtlich ihrer Transmutations- respektive Verwandlungskünste wohl jeweils so verschwindend klein wie eine Blähung extra corporis in einem baumbestandenen Landstriche.
Da überleg ich mir das mit dem Absetzen eines wohlformulierten Schreibens doch nochmal. Call me old-fashioned, aber ich bevorzuge, mein geistiges Eigentum generell und soweit möglich eher in meinem Besitz und Eigentum zu bewahren, wenn es auch nur um einen mehr oder weniger geschliffenen Text geht.
Wenn es allerdings per se eine Idee oder ein Konzept darstellt, den Gast etwas in seiner Futterschachtel vorfinden zu lassen, das in Form und Gestalt völlig überraschend eine entfernte bis verblüffende Ähnlichkeit hat mit jenem Abbild, das dem Gast zuvor von 1a-Foodstylisten, Fotografen und Werbegenies zum Zwecke der Schmackhaftmachung präsentiert wurde, und wenn ich weiters diese meine Idee ihm (dem Restaurant zum goldenen Bogen) jetzt absichtlich nicht übermittle, kann ich dann im (zugegebenermaßen unwahrscheinlichen) Fall, dass sie sie (die Idee) in ferner Zukunft tatsächlich umsetzen, ein (saftiges) Konzepthonorar einklagen?
Vermutlich kennen die bekannt emsigen Werbefritzen dieses Konzept zwar ohnehin bereits, wenn auch nur in der Theorie. Trotzdem werde ich mich hüten, an die angegebene InfoÄT-Adresse auch nur ein Satzzeichen meiner epochalen Schreibkreativität zu schicken.
Rechtlich ist man dort offenbar ganz auf der sicheren Seite, steht doch im Absatz 1 des gleichen Punktes, der Websitebetreiber könne nicht zusichern, dass das auf seiner Website angezeigte Material nicht die Rechte Dritter verletze.
Schon klar, wer sich den lieben langen Tag um seine eigenen Rechte kümmern und Konzepte, Ideen, Verfahren und Know-how Dritter einsacken muss, kann nicht auch noch die Wahrung der Rechte anderer zusichern. Wäre ja auch wirklich ein bisschen viel verlangt.