Man möchte offenbar den Massen gerne und leichtverständlich eine völlig willkürliche Verknüpfung in den Kopf setzen: zwischen Menschen, die sich mit Überwachung unwohl fühlen, und allerlei zwielichtigem Gsindl¹, das sich nicht anständig, i.e. gesetzeskonform, benehmen kann.
Diese Art von Weismachung geschieht gern auch seitens der Presse. Das sieht dann so aus:
Wenn du heutzutage gegen Generalüberwachung bist, dann bist du offensichtlich ein Heroindealer und Vergewaltiger. pic.twitter.com/xA5kcSIsGv
— Charles Krüger (@Charles_Krueger) 28. August 2017
Wirkt unfair – ist es auch.
(Die Schlagzeile “Das Lieblingsbuch…” gibts in der Onlineversion des Artikels der WELT am Sonntag übrigens offenbar nicht.)
Genau wie dieser Satz, der mir heute wieder unterkam: “Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten.”
Mit dieser scheinbar logischen Herleitung blanken Unsinns versucht man seit Jahren, ÜberwachungskritikerInnen zum Schweigen zu bringen. Allein: Der Satz ist gequirlte Kacke.
Er tut nur so, als würde er irgendeine Art von absoluter Wahrheit kundtun. In Wirklichkeit versucht er, sich selbst und sein Anliegen auf zweifelhafte Weise zu legitimieren:
Zunächst unterstellt er, wir hätten gar kein Recht auf diese Art von Privatsphäre, und lenkt damit einigermaßen erfolgreich von der fragwürdigen Gesetzeskonformität staatlicher Überwachung ab.
Dann lässt er anklingen, wer durch Überwachung irgendetwas (völlig Irrationales) befürchte, müsse ohnehin etwas zu verbergen haben, eventuell gar in kriminelle Handlungen verwickelt sein. Und damit wiederum wirft er ÜberwachungskritikerInnen² mit übrigen Verdächtigen in einen Topf. Was doch wiederum eine engere staatliche Überwachung umso nötiger macht – da sind wir uns doch alle einig – oder?
Der Umkehrschluss des Satzes lautet: “Wer etwas zu verbergen hat, der hat etwas zu befürchten.”
Wir alle haben jedoch durchaus etwas zu verbergen, das niemanden etwas angeht – und das dennoch nicht gegen das Gesetz ist: Wo wir hingehen, mit wem wir am Telefon reden oder uns treffen, was wir mit diesen Menschen besprechen, was wir kaufen/downloaden/ansehen/anhören, wem wir was mailen und wohin wir online surfen, wen wir lieben.
ES. GEHT. NIEMANDEN. WAS. AN.
Doch dieser Fall von Graustufe ist in der schwarzweißen Polemik dieses Satzes schon nicht mehr vorgesehen. Die Graustufe fällt schon unter verdächtig, und dafür werden Sanktionen angedroht.
Man ist also entweder unbescholten, ergo muss einem doch jegliche Durchleuchtung uneingeschränkt recht sein – spätestens, wenn das Deckmäntelchen der Sicherheit darübergebreitet wird! Wer könnte da noch dagegen sein? So jemand macht sich doch verdächtig und ist letztlich mutmaßlich kriminell, und das ist auch schon der Beweis: seine Überwachung ist damit angemessen. Das erinnert mich in puncto Fairness ein wenig an die Hexen-“Gutachten” im Mittelalter: Werft sie ins Wasser! Ertrinkt sie, war sie keine. Ein Glück für sie, denn ertrinkt sie nicht, ist uns das Beweis genug – sie wird verbrannt.
Ich möcht auch mal “Polemischer Umkehrschluss” spielen: Hat denn der Staat in Bezug auf seine Überwachungsambitionen nichts zu verbergen? Dann hat er ja von Überwachungsgegnern auch nichts zu befürchten! \o/ Da ist die Freude doch sicher groß! Ansonsten muss der Staat sich damit abfinden, dass ihm bei seinem Vordringen in unser Privatleben weiterhin ganz genau auf die Finger geschaut werden wird – und daran ist absolut nichts Verwerfliches oder Verdächtiges. Auch dann nicht, wenn Terror noch so schön jegliche Form von Privatsphärenverletzung zu rechtfertigen scheint.
Ich muss das aber gar nicht weiter selbst ausführen, lieber möchte ich nochmal einen Heise-Artikel von Michael Lohmann verlinken. Wiewohl sehr lang für heutige Aufmerksamkeitsspannenverhältnisse und schon aus dem Jahr 2006, hat er nichts von seiner Strahlkraft eingebüßt. Wie schön, dass er immer noch online ist! Er zerrupft die obige Polemik so umfassend in ihre Bestandteile, dass am Ende nur ein WTF übrigbleibt.
Aus dem verlinkten Artikel zitiert:
Hat der Bürger ein Geheimnis, hat er ein Risiko, hat er kein Geheimnis, gibt es keine Gefahr. Hinweise auf mögliche Gefahren aufgrund staatlichen Verhaltens bekommen wir dagegen nicht. […] Problemfelder wie Machtmissbrauch sind in dieser Aussage ausgeblendet. Auch ist die Frage nach Rechtsgrundlagen und Kriterien des staatlichen Machteinsatzes kein Thema. Thema ist allein das Wohlverhalten des Bürgers. Der Bürger erscheint hier als Untertan des Staates. Wer die Kontrolleure kontrolliert, ist in der benannten Aussage irrelevant.
Steigerungslogik: Der Verdacht erfordert Überwachung. Die Überwachung gebiert den Folgeverdacht, dass sich die Überwachten der Überwachung entziehen.
Mit dem Satz „Wer nichts zu verbergen hat…“ wird die Beweislast umgekehrt. […] Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist.
Weil die Kontrolle unabdingbar und deren Verhinderung als Ausbremsen des Staates bei der Erfüllung seiner Aufgaben angesehen werden, wird der Widerstand gegen die Aushebelung der Bürgerrechte selbst unter Verdacht gestellt.
Deshalb ist es eigentlich sinnvoll, jeden Protest vorsorglich unter Verdacht zu stellen. Ob diese Befürchtung dann berechtigt war, erweist allein der kontrollierende Zugriff des Staates.
Der rhetorische Kniff besteht […] in der zwischen den Zeilen formulierten Drohung, dass der Protestierer als verdächtig angesehen werden könnte.
¹ Gsindl: (von “Gesinde”): im übertragenen Sinn auf Ösitanisch Missetäter, Kleinkriminelle.
² “ÜberwachungskritikerInnen” klingt so nach lauten, politischen AktivistInnen. Tatsächlich fallen unter diesen Begriff, der sodann mit Kriminellen in einen Topf geworfen wird, wohl aber auch gefühlt eher “unpolitische” Menschen, die sich angesichts neuer Überwachungstendenzen vielleicht nur etwas irritiert fragen: “Gab’s da nicht mal sowas wie ein Gesetz oder so, das dem Bürger irgendsoeine Art von Privatleben zusichert? Bin grad nicht sicher, müsst man mal googeln.”
Anhang: Screenshot der Schlagzeile für den Fall von Tweetschwund