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Gesundheitsvorherrschaft: Aspekte (2): Kinder

Dieser Artikel ist Teil 3 von 3 in der Serie "Gesundheitsvorherrschaft" ...

Hier ein weiterer Aspekt der Vorherrschaft der Gesunden, der selbsterklärten “Starken” und ihrer latenten Feindlichkeit gegenüber den angeblich Schwächeren: Kinder sind verletzbar.

Kinder können sich nicht wehren

In einer Begegnung zwischen zwei gleichberechtigten Menschen müssen 50% des Infektionsschutzes von jedem Beteiligten kommen. Niemand kann sich da ebenso gut ausschließlich “selber schützen”.
Doch Kinder können das am allerwenigsten. Sie sind völlig davon abhängig, was ihre Eltern, Großeltern und ihre Lehrer und Lehrerinnen denken und für richtig und wahr halten. Sie sind durch die Schulpflicht gezwungen, sich täglich mit vielen anderen Menschen in geschlossenen Räumen aufzuhalten. Und sie sind noch viel stärker dem familiären Druck und dem Gruppendruck ausgesetzt, als man das als Erwachsener ist, sofern man eine gewisse mentale Unabhängigkeit erreicht hat.

Der Staat müsste demnach besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern legen.
Es macht mich fassungslos, dass das Gegenteil der Fall ist:
Die Absonderungspflicht für Infizierte aufzuheben, wie dies in Österreich ab 1. August 2022 vom Gesundheitsministerium verordnet wurde… Und jetzt der Plan, die Unterrichtenden, “wenn sie sich gesund fühlen” *, auch infiziert zum Unterricht zuzulassen (wenn diese das “für sich(!) verantworten können und wollen”, mit Maske natürlich) – Kinder mit einem Virus zu durchseuchen, der die Gefäße schädigen kann, die Organe, das Gehirn und Nervensystem und das Immunsystem, der für Folgeerkrankungen sorgt, und das alles mit noch unbekannten Folgen für die Zukunft der Menschheit – das ist das Unvorsichtigste und Verantwortungsloseste, was man diesem Land seit 1945 verordnet hat.

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