Circus Pikard

Am Ostersonntag war ich mit Freundin und Freundin-Mutter im Zirkus (auch auf Facebook). Sehr wenig Leute, sehr kalt, ich mit Verkühlung und daher auch ohne mein Nefferl, das ich bei weniger Virenbelastung und daraus folgender Ermattung gern abgeholt und mitgenommen hätte… es war aber trotzdem sehr schön. Angesichts des endenwollenden Zuschauerstroms kommt man nicht umhin zu befürchten, dass der Zirkus an sich eine aussterbende Kunstform ist. Man sollte daher hingehen, solange es noch einen gibt, was dann wiederum bedeuten könnte, dass das Aussterben doch verhindert werden kann, wenn ein paar Menschen auf mich hören.

Auch zum Knipsen eignet sich so ein Zirkus ganz hervorragend!
Ich hab ein neues Slideshow-Feature auf meiner smallestfish-Seite, mal schauen, ob und wie das geht:

Bei mir gehts! Bei euch auch? (Flashplayer benötigt)

7 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. ms. hü sagt:

    yepp, hier geht’s auch.

    die zwei-etagige feuerfrau und die hula-nummer (das letzte bild mit den neonfarben) finde ich am besten. (aber ich bin eher nicht so der zirkustyp …)

  2. rudolfottokar sagt:

    geht;-)schöne fotos…

  3. Etosha sagt:

    Danke, freut mich sehr, dass das klappt! Es funktioniert sogar auf Facebook, ich bin ganz begeistert. Der Nachteil ist nur – wenn ich diese Fotoseite irgendwann nicht mehr unterhalte, sind die Bilder hier auch weg. Aber wer wird denn an die Zukunft denken? ;D

  4. Anna Lühse sagt:

    Hier geht’s auch.
    Ich glaube, daß Zirkusse (Zirken?) aussterben, weil Tierdressuren und die damit verbundene nicht artgerechte Haltung zunehmend kritisch beurteilt werden. Zu Recht, wie ich finde.

  5. Etosha sagt:

    Exotische Tiere sind ohnehin längst passé. Es gibt dazu offensichtlich seit Längerem neue Regelungen. Was übrig ist, sind ein paar Ponys, Gänse, Tauben und Ziegen. Und unwohl fühlen die sich imho nicht :)

  6. Anna Lühse sagt:

    Da bin ich nicht auf dem Laufenden. Danke für die Info.

    Mir war so, als hätt ich auf der Website des Zirkus ein Foto entdeckt, auf dem ein Lama zu sehen war.
    Und ohne zwingend von mir auf andere schließen zu wollen, dachte ich, dies wäre ein Erklärungsansatz für die schwindende Zirkuspopularität. Vielleicht ist aber auch das Fernsehen schuld. :-)

  7. Etosha sagt:

    Also, bei uns stehts im Tierschutzgesetz. In DE dürfte das noch nicht so weit gediehen sein, aber gewisse Städte und Länder regeln das für sich:

    http://www.peta.de/web/verbotwildtiereimz.2105.html

    Aus dem österreichischen Gesetz:

    Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen

    § 27. (1) In Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen dürfen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.

    (2) Der Bundesminister für Gesundheit hat unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung und die sonstigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Verordnung die Voraussetzungen und Mindestanforderungen für die Haltung und die Mitwirkung von Tieren in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die erforderliche Sachkunde der Betreuungspersonen näher zu regeln.

    (3) Die Haltung und Mitwirkung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere auch die Erhöhung der Zahl der Tiere oder die Haltung anderer als der bewilligten Tiere, bedarf einer behördlichen Bewilligung. Die Bewilligung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 23 Z 5 richtet sich nach dem jeweiligen Standort.

    (4) Die Bewilligung ist nach Maßgabe des § 23 und nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass

    1.

    die Haltung der Tiere den Anforderungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen entspricht,

    2.

    eine ausreichende tierärztliche Betreuung sichergestellt ist und

    3.

    der Bewilligungswerber nachweislich über ein geeignetes Winterquartier verfügt, das den Anforderungen an die Tierhaltung im Sinne dieses Gesetzes entspricht. Ausländische Unternehmer haben eine vergleichbare Bestätigung ihres Heimatlandes beizubringen.

    (5) Der Wechsel des Standortes ist der Behörde des nächsten Standortes rechtzeitig, jedenfalls aber vor Bezug des neuen Standortes, anzuzeigen. In der Anzeige sind neben dem Standort auch die Art und die Zeit einer Veranstaltung und die dabei gehaltenen Tiere anzugeben. Die Bewilligung ist der Anzeige im Original oder in Kopie anzuschließen.

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