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Jetzt noch einfacher!


“Betrifft: Antrag auf Vergütung der Vorsteuer AT201409xxx
von: vatrefund-de@bzst.bund.de

[…]
Für eine ordnungsgemäße Antragstellung muss der Antrag der Richtlinie 2008/9/EG entsprechen, vollständig sein und fristgerecht einschließlich der vorlagepflichtigen Belege eingereicht werden.

Sofern Sie über das Portal Ihres Ansässigkeitsstaates dem Antrag nicht alle gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2008/9/EG vorzulegenden eingescannten Originalbelege beifügen konnten, reichen Sie die fehlenden Belege bitte unverzüglich per E-Mail, auf CD oder USB-Stick nach.
[…]
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf diese E-Mail bzw. Nachrichten an die Absenderadresse nicht verarbeitet werden können.”

Es wär ja schon fast lustig, wenn’s nicht so traurig wär. Müßig zu erwähnen, dass in diesem Mail nicht womöglich eine andere, empfangsbereitere E-Mail-Adresse oder gar eine Telefonnummer erwähnt wird.
Die wesentlichen Teile wurden von mir im Fettdruck formatiert, nicht etwa vom Absender.

Die angesprochenen Belege muss man übrigens im Antrag beinahe 1:1 abtippen: Rechnungsaussteller, Adresse, UID-Nummer, Rechnungsnummer, Nettobetrag, Vorsteuerbetrag… Wozu man dann noch Belege einreichen soll, ist mir schleierhaft. Vielleicht um das Papieraufkommen nicht zu gefährden?

Antworten auf solche Rückvergütungsanträge an andere Länder, etwa Tschechien, erhält man übrigens freilich in der Sprache des jeweiligen Landes. Nichts Geringeres erwarte ich von einem Amt, das sich mit internationalen Anträgen befasst. Ist ja nicht so, dass die wüssten, aus welchem Land der Antrag kommt, gell?

Ich hoffe, die Tschechen wollten nicht auch noch Belege per Unerreichbarkeits-E-Mail. Mein Amtstschechisch ist nämlich leider ein bisschen eingerostet.

Alles happy in der EU.